Beiträge der öffentlichen Verwaltung
Im Sinne des Art. 1, Absatz 125-bis des Gesetzes Nr. 124/2017, in Erfüllung der Veröffentlichungs- und Transparenzpflicht, können Sie über folgenden Link die von der öffentlichen Verwaltung bezogenen Beiträge, Subventionen, Beihilfen, Zuschüsse oder Förderungen in Geld- oder Sachwerten konsultieren: www.rna.gov.it